Mit dem Förderprogramm Bildungsscheck NRW möchte das Land NRW Beschäftigte bei der Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsangeboten unterstützen.
Wer wird gefördert?
Es sollen Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen gefördert werden. Weiterhin werden Selbstständige, Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer gefördert.
Voraussetzung betrieblicher Zugang:
- Max. 10 Bildungsschecks pro Unternehmen pro Jahr (Unternehmen muss Sitz oder Arbeitstätte in NRW haben, Belegschaft < 250 Mitarbeiter)
Voraussetzung individueller Zugang:
- In NRW lebende Personen
- Zu versteuerndes Einkommen > 20.000 € und ≤ 40.000 € (bei Verheirateten > 40.000 € und ≤ 80.000 €)
- Es kann pro Jahr ein Bildungsscheck beantragt werden
Wie viel wird gefördert?
Das Land NRW übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds pro Jahr 50 % der Kosten bis max. 500 €
Was wird gefördert?
Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln.
Zum Beispiel: Sprachkurse, EDV-Kurse, Rhetorik-Lehrgänge, Qualitätsmanagement etc.
Volkshochschule des Kreises Olpe
Kurfürst-Heinrich-Str. 34
57462 Olpe
(im Weiterbildungszentrum)