Mit dem Förderprogramm Bildungsscheck NRW möchte das Land NRW Beschäftigte bei der Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsangeboten unterstützen.

 

Wer wird gefördert?

Es sollen Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen gefördert werden. Weiterhin werden Selbstständige, Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer gefördert.

 

Voraussetzung betrieblicher Zugang:

  • Maximal 10 Bildungsschecks pro Unternehmen pro Jahr (Unternehmen muss Sitz oder Arbeitsstätte in NRW haben, Belegschaft kleiner 50 Mitarbeiter)
  • Pro Kalenderjahr kann maximal ein Bildungsscheck je Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter ausgegeben werden.

Voraussetzung individueller Zugang:

  • In NRW lebende Personen
  • Zu versteuerndes Einkommen kleiner oder gleich 40.000 € (bei Verheirateten kleiner oder gleich 80.000 €)
  • Es kann pro Jahr ein Bildungsscheck beantragt werden

 

Wie viel wird gefördert?

Das Land NRW übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds pro Jahr 50 % der Kosten bis maximal 500 €

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln.

Zum Beispiel: Sprachkurse, EDV-Kurse, Rhetorik-Lehrgänge, Qualitätsmanagement

 

 

Volkshochschule des Kreises Olpe

Kurfürst-Heinrich-Str. 34

57462 Olpe

(im Weiterbildungszentrum) 

Hinweis

Beratungen erfolgen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung

Ihr Berater für den betrieblichen Zugang

Daniel Pietruska

WBZ, Zimmer +1.04

02761 94 20 30 04

Ihre Beraterin für den individuellen Zugang

Catrin Stockhecke-Meister

WBZ, Zimmer +1.09

 02761 94 20 30 09