Allgemeine Geschäftsbedingungen
An den Veranstaltungen der Volkshochschule des Kreises Olpe (im weiteren VHS genannt) kann jeder ab 16 Jahren teilnehmen. Für bestimmte VHS-Veranstaltungen können Mindestanforderungen oder Anmeldebeschränkungen festgesetzt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Durchführung einer angebotenen VHS-Veranstaltung, auf Teilnahme an einer bestimmten VHS-Veranstaltung, bei einer bestimmten Kursleitung oder an einem bestimmten Wochentag oder einer bestimmten Uhrzeit besteht nicht.
Anmeldeverfahren und Entgeltzahlung
Für alle VHS-Veranstaltungen ist eine Anmeldung mit Angabe der Kurs-Nummer erforderlich. Die Anmeldung sollte bis spätestens 8 Tage vor Kursbeginn erfolgen. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum bei der VHS berücksichtigt. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VHS anerkannt sowie die Datenschutzbestimmungen und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen.
Anmeldungen sind schriftlich (Anmeldeformular), telefonisch oder über die Homepage (www.vhs-kreis-olpe.de) möglich. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nur per E-Mail.
Liegen nicht genügend Anmeldungen vor, kann eine VHS-Veranstaltung abgesagt werden; angemeldete Teilnehmende werden durch die VHS informiert.
In Kursen mit zusätzlichem Materialverbrauch oder anderen Nebenkosten kann eine Umlage zusätzlich zum Kursentgelt erhoben werden.
Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des jeweiligen Entgelts und eventuell entstehender Umlagen. Verzicht auf Teilnahme, unregelmäßiger Besuch oder vorzeitiges Ausscheiden befreien nicht von der Zahlungsverpflichtung.
Änderungen der Bankverbindung sind unverzüglich der VHS mitzuteilen. Kosten, die durch Fehlbuchungen und Rücklastschriften entstehen, tragen die Teilnehmenden.
Abmeldung
Kostenfrei ist eine Abmeldung von VHS-Veranstaltungen bis spätestens 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung möglich. Wird die Frist nicht eingehalten, ist eine schriftliche Abmeldung nur unter Angabe eines triftigen Grundes mit Vorlage einer Bescheinigung (zum Beispiel ärztliches Attest, Arbeitgeber etc.) in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Veranstaltung möglich.
Entgeltermäßigung
Bei VHS-Veranstaltungen kann die VHS-Leitung eine Entgeltermäßigung gewähren, wenn die Voraussetzungen hierfür nachgewiesen werden (Kopie des Nachweises erforderlich bzw. Vorlage des Originals bei der VHS).
Ermäßigungsgründe liegen vor für
- Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte
- Besitzer einer Familienkarte
- Bufdis (Bundesfreiwilligendienst)
- Azubis (Auszubildende)
- Studierende
- Schwerbehinderte mit mindestens 50% Behinderungsgrad.
Eine Entgeltermäßigung kann für
- Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
- Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger (SGB XII)
nur unter Vorlage des Antrages auf Entgeltermäßigung mit entsprechenden Nachweisen erfolgen.
Ein Ermäßigungsantrag kann nur zeitgleich mit einer Anmeldung gestellt werden. Nachträglich gestellte Ermäßigungsanträge können nicht berücksichtigt werden.
Umlagen und Materialkosten werden nicht ermäßigt, ebenso Exkursionen, Ausstellungsbesuche und ausgewiesene Kleingruppenkurse.
Teilnahmebescheinigungen / Zeugnisse / Prüfungen
Teilnahmebescheinigungen für das laufende und vorangegangene Halbjahr werden auf Wunsch kostenfrei ausgestellt. Für Zweitbescheinigungen, nachträglich ausgestellte Bescheinigungen sowie Zeugnisse wird eine Gebühr in Höhe von 8,00 € erhoben. Kosten und Gebühren für die Ablegung von Prüfungen trägt die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer.
Hausordnung / Haftung
Im Weiterbildungszentrum und in allen anderen Kurs- und Veranstaltungsräumen gilt die jeweilige Hausordnung. Den Anweisungen der Kursleitung und der Hausmeister ist zu folgen.
Rauchen ist in sämtlichen von der VHS genutzten öffentlichen Gebäuden nicht gestattet. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die VHS nicht.
Unfallversicherung
Die Teilnahme an VHS-Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Im Rahmen des bei der Unfallkasse NRW bestehenden nachrangigen Unfallversicherungsvertrages sind Teilnehmende an Einzelveranstaltungen, Kursen und Exkursionen der VHS gegen Unfall versichert, soweit die eigene Krankenversicherung der Teilnehmenden nicht eintritt.
Streitschlichtung
Die VHS ist bemüht, Differenzen, die sich aus der Teilnahme an VHS-Veranstaltungen ergeben, einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus ist die VHS zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und kann die Teilnahme an einem solchen Verfahren nicht anbieten.
Aufsichtspflicht bei Kursen im Rahmen Junge VHS
Bei VHS-Veranstaltungen für Kinder liegt die Aufsichtspflicht bei der Kursleitung ab tatsächlichem Beginn der Veranstaltung und endet bei tatsächlichem Schluss der Veranstaltung. Toilettengänge der Kinder finden ohne Aufsicht statt. Bei Kursen für Kinder in Begleitung von Erziehungsberechtigten liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten.