Allgemeine Geschäftsbedingungen

An den Veranstaltungen der Volkshochschule des Kreises Olpe (im weiteren VHS genannt) kann jeder ab 16 Jahren teilnehmen. Für bestimmte VHS-Veranstaltungen können Mindestanforderungen oder Anmeldebeschränkungen festgesetzt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Durchführung einer angebotenen VHS-Veranstaltung, auf Teilnahme an einer bestimmten VHS-Veranstaltung, bei einer bestimmten Kursleitung oder an einem bestimmten Wochentag oder einer bestimmten Uhrzeit besteht nicht.
 

Anmeldeverfahren

Für alle VHS-Veranstaltungen ist eine Anmeldung mit Angabe der Kurs-Nummer erforderlich. Die Anmeldung sollte bis spätestens 8 Tage vor Kursbeginn erfolgen. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum bei der VHS berücksichtigt. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VHS anerkannt sowie die Datenschutzbestimmungen und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen.
Anmeldungen sind schriftlich (Anmeldeformular) oder über die Homepage (www.vhs-kreis-olpe.de) möglich. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nur auf Wunsch per E-Mail.
 

Erfolgt keine Benachrichtigung seitens der VHS, findet die VHS-Veranstaltung wie geplant statt.
 

Liegen nicht genügend Anmeldungen vor, kann eine VHS-Veranstaltung abgesagt werden; angemeldete Teilnehmende werden durch die VHS informiert.
 

Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des jeweiligen Entgelts und eventuell entstehender Umlagen. Verzicht auf Teilnahme, unregelmäßiger Besuch oder vorzeitiges Ausscheiden befreien nicht von der Zahlungsverpflichtung.
 

Entgeltzahlung

Kursentgelte können per Banküberweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren entrichtet werden. Bei einer schriftlichen Anmeldung (Anmeldeformular) kann zwischen den beiden Zahlungsarten gewählt werden. Bei Online-Anmeldungen über die Homepage (www.vhs-kreis-olpe.de) ist die Zustimmung zum SEPA-Lastschriftverfahren erforderlich.
 

Änderungen der Bankverbindung sind unverzüglich der VHS mitzuteilen. Kosten für Fehlbuchungen und Rücklastschriften tragen die Teilnehmenden.
 

In VHS-Veranstaltungen mit zusätzlichem Materialverbrauch oder anderen Nebenkosten kann eine Umlage zusätzlich zum Kursentgelt erhoben werden.

 

Abmeldung

Kostenfrei ist eine Abmeldung von VHS-Veranstaltungen bis spätestens 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung möglich. Wird die Frist nicht eingehalten, ist eine schriftliche Abmeldung nur unter Angabe eines triftigen Grundes mit Vorlage einer Bescheinigung (z. B. ärztliches Attest, Arbeitgeber etc.) in unmittelbar zeitlichem Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbeginn möglich.

 

Entgeltermäßigung

Bei VHS-Veranstaltungen gewährt die VHS Privatpersonen eine Entgeltermäßigung in Höhe von 50% für eine Veranstaltung pro Kurshalbjahr, wenn die Voraussetzungen hierfür nachgewiesen werden.

Ermäßigungsgründe liegen vor für

•    Arbeitssuchende (SGB II)
•    Bürgergeldempfänger:innen (SGB II)
•    Sozialhilfeempfänger:innen (SGB XII)
•    Schwerbehinderte mit mind. 50% Behinderungsgrad und Merkzeichen
•    Inhaber:innen der Ehrenamtskarte
•    Bundesfreiwilligendienstleistende
•    Auszubildende
•    Studierende

Unter Vorlage der entsprechenden Nachweise (Kopie des Nachweises bzw. Vorlage des Originals bei der VHS) und ggf. des Antragsformulars auf Entgeltermäßigung kann eine Entgeltermäßigung in Höhe von 50% für eine VHS-Veranstaltung pro Kurshalbjahr erfolgen.
Darüber hinaus sind alle Vortragsveranstaltungen (Vorträge bis 8 €) kostenlos.

Wenn Sie eine Ermäßigung in Anspruch nehmen möchten, lassen Sie uns die entsprechenden Nachweise bitte innerhalb von maximal 3 Tagen nach Ihrer Anmeldung zukommen:
•    eingescannt (nur PDF-Format) per E-Mail an: info@vhs-kreis-olpe.de
•    in Papierform per Brief an: Volkshochschule des Kreises Olpe, Kurfürst-Heinrich-Str. 34, 57462 Olpe
•    persönliche Vorlage in der VHS-Geschäftsstelle (Kurfürst-Heinrich-Str. 34, 57462 Olpe)

Später gestellte Ermäßigungsanträge bzw. eingereichte Nachweise werden nicht berücksichtigt. Prüfungsgebühren, Umlagen und Materialkosten werden nicht ermäßigt, ebenso Exkursionen, Ausstellungsbesuche und ausgewiesene Kleingruppenkurse.

Ermäßigungen sind nicht auf andere Personen übertragbar.

Aus Datenschutzgründen werden die Anträge und Nachweise nur für die Abwicklung des jeweiligen Kurses gespeichert. Nach Ablauf des Kurses werden die Daten gelöscht und die eingereichten Unterlagen vernichtet. Das bedeutet, dass ein Ermäßigungsantrag in jedem Kurshalbjahr erneut gestellt und die Nachweise erneut vorgelegt werden müssen.

 

Teilnahmebescheinigungen / Zeugnisse / Prüfungen

Teilnahmebescheinigungen für das laufende und vorangegangene Kurshalbjahr werden auf Wunsch kostenfrei ausgestellt. Für Zweitbescheinigungen, nachträglich ausgestellte Bescheinigungen, sowie Zeugnisse wird eine Gebühr in Höhe von 8,00 € erhoben. 
Kosten und Gebühren für die Ablegung von Prüfungen tragen die Prüfungsteilnehmenden.

 

Hausordnung / Haftung

Im Weiterbildungszentrum und in allen anderen Kurs- und Veranstaltungsräumen gilt die jeweilige Hausordnung. Den Anweisungen der Kursleitung und der Hausmeister ist zu folgen.
Rauchen ist in sämtlichen von der VHS genutzten öffentlichen Gebäuden nicht gestattet. 
Für Sach- und Vermögensschäden haftet die VHS nicht.

 

Unfallversicherung

Die Teilnahme an VHS-Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Im Rahmen des bei der Unfallkasse NRW bestehenden nachrangigen Unfallversicherungsvertrages sind verbindlich angemeldete Teilnehmende für die Dauer der jeweiligen Veranstaltung gegen Unfall versichert, soweit die eigene Krankenversicherung der Teilnehmenden nicht eintritt.

 

Streitschlichtung

Die VHS ist bemüht, Differenzen, die sich aus der Teilnahme an VHS-Veranstaltungen ergeben, einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus ist die VHS zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und kann die Teilnahme an einem solchen Verfahren nicht anbieten.

 

Aufsichtspflicht bei Kursen im Rahmen Junge VHS

Bei VHS-Veranstaltungen für Kinder liegt die Aufsichtspflicht bei der Kursleitung ab tatsächlichem Beginn der Veranstaltung und endet bei tatsächlichem Schluss der Veranstaltung. Toilettengänge der Kinder finden ohne Aufsicht statt. Bei Kursen für Kinder in Begleitung von Erziehungsberechtigten liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten.